26.07.2023

STELLUNGNAHME | Berufsabschlüsse können nicht durch Titelzusätze allein gestärkt werden

Der Bund schlägt verschiedene Massnahmen vor, um Abschlüsse der Höheren Berufsbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich zu stärken. Unter anderem die Einführung neuer Titelzusätze. ARTISET nimmt Stellung und führt Gegenargumente auf.

In der Stellungnahme von ARTISET zur Stärkung der Höheren Berufsbildung werden unter anderem folgende beiden Vorschläge behandelt:

1. Einführen eines Titelschutzes für die Höheren Fachschulen

Künftig sollen nur Schulen, welche vom Bund anerkannte HF-Lehrgänge anbieten, die Bezeichnung «Höhere Fachschule» verwenden dürfen.
ARTISET befürwortet diese Regelung.

2. Einführen von neuen Titelzusätzen für die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (HBB)

Die Bezeichnungen der Berufsprüfungen (BP), Höheren Fachprüfungen (HFP) sowie Abschlüsse Höherer Fachschulen (HF) sollen durch Titelzusätze attraktiver werden.

Bei Berufsprüfungen und Abschlüssen Höherer Fachschulen soll neu – zusätzlich zum geschützten Berufstitel in der jeweiligen Landessprache – der Zusatz «Professional Bachelor» angefügt werden. Bei Höheren Fachprüfungen der Zusatz «Professional Master».

Dies würde bedeuten, dass Titel der BP-, HF- und HFP-Abschlüsse künftig wie folgt lauten würden:

  • Dipl. Sozialpädagoge:in HF / Professional Bachelor
  • Fachfrau/-mann Langzeitpflege und Betreuung FA / Professional Bachelor
  • Dipl. Institutionsleiter:in / Professional Master

ARTISET steht diesen Vorschlägen skeptisch gegenüber

Die Einführung von ergänzenden Titeln, die sich an Hochschulabschlüssen orientieren, wirkt aus Marketingsicht zunächst attraktiv.

Es ist jedoch mit Verwechslungen und unerfüllten Erwartungen zu rechnen, denn Titelzusätze allein ändern nichts an Inhalten, Lohn und Zulassung zu Hochschulausbildungen. Hierfür müsste unter anderem die Finanzierung der Höheren Berufsbildung auf das Niveau derjenigen der Hochschulen angehoben werden.

Der Vorschlag, die Formulierung «Professional Bachelor» für die HF- und die BP-Abschlüsse zu verwenden, würde zusätzlich Verwirrung stiften und die Position der HF-Abschlüsse schwächen.

Ausblick

Aufgrund der mehrheitlich positiven Stellungnahmen wird der Bund die Umsetzungsarbeiten zur Einführung der Titelzusätze weiter vorantreiben, sodass die politischen Entscheide (Gesetzesanpassungen) im Jahr 2025 erfolgen können.

Noch nicht geklärt ist die Frage, ob die Vorschläge mit internationalen Richtlinien der Abschlüsse in der Pflege vereinbar sind.

 

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