11.04.2022

RECHTE | Kinder mit Behinderung

Der UN-BRK-Ausschuss veröffentlicht seine Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz. Hinweise, die spezifisch auf Kinder mit Behinderung ausgerichtet sind, unterstreichen auch Brennpunkte der UN-KRK: Diskriminierung im Beschwerderecht, in der Meinungsäusserung und Bildung.

Mitte März untersuchte der Ausschuss der UN-Behindertenrechtskonvention den ersten Schweizer Tätigkeitsbericht zur Umsetzung der Massnahmen und veröffentlichte seine Empfehlungen.

Der UN-BRK-Ausschuss zeigt sich besorgt über vielfältige Formen der Diskriminierung, denen Kinder mit Behinderung nach wie vor ausgesetzt sind und verlangt einen erhöhten Schutz davor:

  • Die Ombudsstelle für Kinderrechte soll Beschwerden von Kindern direkt entgegennehmen und untersuchen können.
  • Zudem sollen Meinungsbildung und -äusserung in allen Verfahren und Entscheidungen, die das Kind betreffen, sichergestellt werden.
  • Ebenfalls verurteilt der Ausschuss die Unterbringung von Kindern mit Behinderung in psychiatrischen Einrichtungen
  • und fordert wiederholt den Zugang von Kindern mit Behinderung zu einer inklusiven Bildung.

YOUVITA hat sich aktiv an der Erarbeitung des NGO-Berichts zur Kinderrechtskonvention beteiligt, mit einem besonderen Augenmerk auf die Artikel betreffend Kinder mit Behinderung.

 

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