POLITIK | Vorstoss zu Leaving Care nur knapp abgelehnt
Nationalrätin Sarah Wyss forderte den Bundesrat auf, in einem Bericht mögliche Modelle vorzulegen, wie die Situation der Care Leaver:innen bei der Finanzierung des Lebensbedarfes während der Ausbildung verbessert werden kann. Der Vorstoss scheiterte nur ganz knapp. Ein Zeichen dafür, dass Leaving Care als Thema im Parlament angekommen ist.
Die Unterstützung von Jugendlichen bis zur Beendigung der Erstausbildung ist rechtlich verankert. Jugendliche haben theoretisch die Möglichkeit ihre Eltern rechtlich zu belangen, wenn sie ihrer Pflicht zur finanziellen Unterstützung nicht nachkommen. Dies ist vor allem für Care Leaver:innen ein emotionaler Kraftakt. Gerade für ehemals ausserfamiliär untergebrachte Jugendliche ist als Folge davon nicht selten ein Gang zur Sozialhilfe der letzte Ausweg. Oft entscheiden sich die jungen Menschen dann für eine Ausbildung, bei welcher sie schnellstmöglich Geld verdienen, um von der Sozialhilfe loszukommen.
Bundesrat verweist auf die Empfehlungen der KOKES und der SODK
In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf die primäre Zuständigkeit der Kantone. Die KOKES und die SODK hätten sich bereits ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Mögliche Lösungsmodelle liessen sich aus den Empfehlungen der beiden interkantonalen Konferenzen ableiten. Aus Sicht des Bundesrates besteht keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Bericht des Bundesrates. Leider folgte der Nationalrat dieser Argumentation und lehnte das Postulat mit 87:92 Stimmen ab.
Das Thema ist nicht vom Tisch
Die Annahme des Postulats wäre ein wichtiger Schritt zur Chancen- und Rechtsgleichheit von Care Leaver:innen gewesen. Bundesrat Berset betonte aber, dass der Bund nicht untätig sei. Er engagiere sich in dieser Thematik, wenn auch nur subsidiär, indem er über den Leistungsvertrag mit YOUVITA das Kompetenzzentrum Leaving Care im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetz unterstütze.
Offen bleibt die Frage: Wie stellt der Bund sicher, dass dieses Grundrecht für Care Leaver:innen gewährleistet wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebungen. Das Kompetenzzentrum Leaving Care bleibt zusammen mit YOUVITA und ARTISET an der Frage dran.
21.4022 Po. Wyss «Finanzierung des Lebensbedarfs von "care leavers" während der Ausbildung»
Zurück