POLITIK | Behandlung von Autismus: Der Entwurf des Bundesrats muss verbessert werden
Der Bundesrat will die Finanzierung von umfangreichen Behandlungen für Kinder mit Autismus erleichtern – mit Hilfe einer zu komplizierten Regelung. ARTISET fordert Verbesserungen.
Zielführende Behandlungen
Die Behandlung mittels intensiver Frühinterventionen (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen hat ihre Wirksamkeit in vielen Fällen gezeigt. IFI umfassen komplexe Wechselwirkungen von heilpädagogischen und medizinischen Massnahmen. Weil sich die Behandlungen aus verschiedenen Fachgebieten zusammensetzen, kommt der Föderalismus etwas in die Quere und erschwert die Finanzierung. Der Bundesrat schlägt jetzt einen Schlüssel für die Aufteilung der Kostenübernahme vor.
Kinder im Mittelpunkt
ARTISET, YOUVITA und INSOS begrüssen ausdrücklich, dass Bewegung in dieses Dossier kommt: Die Besserung des Gesundheitszustands der betroffenen Kinder muss tatsächlich im Vordergrund stehen.
Kontrollmechanismen erschweren Umsetzung
ARTISET, YOUVITA und INSOS bedauern, dass in Zukunft ein verwaltungstechnisch schwerfälliges Monitoringsystem im Einzelfall gemäss BR-Vorschlag eingesetzt werden soll. Mit dem Einbau von Kontrollmechanismen und umfassenden Datenerhebungen will der Bundesrat die Verwendung der IV-Gelder in einem sehr weitgehenden Ausmass überwachen. Der Nutzen solcher bürokratischer Vorkehrungen ist aber zu hinterfragen. Ärzteschaft und Pflegepersonal werden dadurch unnötig belastet. Die jungen Patient:innen haben keinen Nutzen davon.
Gleichbehandlung noch nicht gewährleistet
Darüber hinaus stellt die vorliegende Gesetzesänderung keine Gleichbehandlung aller betroffenen Kinder sicher. Dies könnte mit der Erweiterung der Anwendung der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) auf die IFI erreicht werden. ARTISET, YOUVITA und INSOS wünschen sich einen solchen Schritt.